• Alles rund um das Thema

    Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel steht gerade über Unternehmen, Betriebe und für öffentliche Einrichtungen unter einem sehr hohen Wichtigkeitsgrad. 

  • Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen durch unser Unternehmen. Wir sind seit 2009 im Bereich der Sicherheitsprüfungen aktiv.

  • Eine Vielzahl von Vorteilen

    Jedem Maschinenhalter und jedem Unternehmen wird immer im Vorfeld geraten, sich genau über die bevorstehende Prüfung elektrischer Anlagen zu erkundigen.

    Elektroprüfungen.info

    Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für die professionelle Prüfung elektrischer Anlagen, Geräte und Betriebsmittel. Mit Erfahrung, Fachwissen und modernster Technik sorgen wir dafür, dass Ihre elektrischen Systeme höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.

    Verlassen Sie sich auf unsere Expertise und profitieren Sie von rechtssicheren Prüfberichten, die Ihre Anlagen optimal schützen. Kontaktieren Sie uns noch heute und sichern Sie sich höchste Qualität – für Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitarbeiter.

    Ihre Sicherheit ist unser Ziel!

    Alle Infos über die DGUV V3 Prüfung gibt es hier!

    Die DGUV V3 ist aus dem Zusammenschluss der beiden Berufsgenossenschaften im Jahr 2015 entstanden. Die DGUV Vorschrift 3 und 4 ist im Bezug auf die Sicherheit elektrischer Anlagen, Maschinen und elektrischer Betriebsmittel wichtig. Die DGUV Vorschrift 3, ehemals unter BGV A3 geführt, beinhaltet Standards, mit denen sich durch die Elektroprüfung nach DGUV V3 Risiken ausschließen lassen.
    Bei einer DGUV V3 Prüfung handelt es sich um eine elektrische Sicherheitsprüfung.

    Jedes Unternehmen und jede öffentliche Einrichtung ist gegenüber seinen Mitarbeitern verpflichtet, für deren maximale Sicherheit zu sorgen. Durch eine Prüfung der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen werden Gefahren frühzeitig erkannt und können vermieden werden. Seit Juni 2015 ist auch eine neue Betriebssicherheitsverordnung gültig. Daraus ergeben sich noch strengere Auflagen für die Prüfung Ihrer elektrischen Betriebsmittel und Anlagen. Wir unterstützen Sie dabei, die notwendige Rechtssicherheit zu erlangen.

    Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen

    Die DGUV V3 Prüfung in einem Unternehmen ist für alle elektrischen Betriebsmittel verpflichtend, wenn diese elektrischen Strom erzeugen.

    Anlagenprüfung



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    Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

    Der Arbeitsschutz ist in Deutschland verlangt einen ordnungsgemäßen Zustand aller elektrischen Betriebsmittel, Geräten und Anlagen

    Geräteprüfung



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    Prüfung elektrischer Maschinen

    Die Prüfung elektrischer Anlagen unterzieht nicht nur Geräte und Anlagen einer genauen Inspektion, sondern auch sämtliche Maschinen.

    Maschinenprüfung



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    Alle Leistungen anzeigen

    Alle Infos über die Elektroprüfungen

    Elektroprüfungen finden unter der Bezeichnung DGUV V3 Prüfung statt. Die DGUV V3 Prüfung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung für die Prüfung elektrischer Anlagen. Sie findet seit dem Jahre 1979 statt. Die Jahre zuvor haben sich die Betriebsunfälle mit Strom aufgrund der wachsenden Industrialisierung und der florierenden Industrie stark erhöht. Es kam verstärkt zu Verletzung des Personals bis hin zu Todesunfällen.

    Ein Kurzschluss in einem Betrieb mit einem anschließenden Brand waren keine Seltenheit. Der Gesetzgeber griff über die Berufsgenossenschaften ein und setzte mit der DGUV Prüfung ein klares Zeichen. Wie effektiv die DGUV V3 in den darauffolgenden Jahren gewesen ist, ließ sich schnell in sinkenden Unfallzahlen darstellen.

    Die DGUV V3 Prüfung hat sich definitiv bewährt und eine Veränderung, dass die DGUV V3 Prüfung zukünftig gestrichen werden könnte ist nicht in Sicht. Diese Vorgehensweise wäre zudem ein Rückschritt, was die Arbeitssicherheit der Unternehmen und somit der Mitarbeiter betrifft. Nicht immer nehmen die Unternehmen die DGUV V3 Prüfung tatsächlich wahr und an, doch der Großteil hat den Sinn der DGUV V3 Prüfung in vollem Umfang erfasst.

    Einige unserer Referenzen

    Referenzen nach dguv vorschrift 3

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    Der persönliche Kontakt mit unseren Kunden liegt uns am Herzen. Bei Fragen zu unseren Dienstleistungen oder dem Wunsch nach einer individuellen Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Anliegen.

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    Über das Kundenportal haben Sie die Möglichkeit, in unserer Datenbank auf Ihre tagesaktuellen Prüfprotokolle sowie Gefährdungsbeurteilungen zur Ermittlung von Prüffristen zuzugreifen und diese herunterzuladen.

    elektropruefung

    DGUV V3 Prüfung elektrische Sicherheit

    Wer seine elektrischen Geräte und Betriebsmittel nach DGUV V3 prüfen lässt, erhält im Anschluss ein Prüfprotokoll zur Dokumentation.

    Diese können als Grundlage für Versicherungen sowie als Nachweis der Sicherheit nach DGUV Vorschrift 3 genutzt werden. Unsere Prüfprotokolle mit Gefährdungsbeurteilungen sind durch die BG und verschiedene Sachverständige geprüft wurden und somit rechtssicher.

    Die DGUV V3 setzt gesetzlich vorgegebene Standards voraus, nach denen vorgegangen wird, nach denen eine Bewertung erfolgt. Wird im Ergebnis der DGUV V3 Prüfung der Prüfplaketten vergeben und das Protokoll erstellt, dient dies als Bescheinigung mit rechtssicherer Wirkung.

    Elektropruefung

    DGUV V3 Prüfung

    Wie schon erwähnt ist die DGUV Vorschrift 3 und 4 aus der GUV V3 und BGV A3 durch den Zusammenschluss der beiden Spitzenverbände der Berufsgenossenschaften entstanden.

    Die DGUV Vorschrift 4 ist aus der GUV VA3 (eine Prüfvorschrift für öffentlichen Einrichtungen) entstanden. Jede DGUV Vorschrift 3 Prüfung wird durch unsere Firma mit einem Prüfprotokoll belegt.

    Die Prüfprotokolle gewährleisten Rechtssicherheit. Des Weiteren prüfen wir jedes Betriebsmittel mit einem kalibrierten Messgeräten.

    Die DGUV Vorschrift 3 Prüfung umfasst nicht nur elektrische Anlagen und Betriebsmittel sondern auch z.B. Aufzüge, kraftbetätigte Türen und Tore oder aber auch medizinische Geräte und Pflegebetten. Im Prinzip spielt die DGUV V3 bei allen elektrischen Sicherheitsprüfungen ein wichtige Rolle.

    Sicherheitstechnische Mängel durch die DGUV V3 Prüfung erkennen

     

    Durch die DGUV V3 Prüfung werden die sicherheitstechnischen Mängel aufgedeckt. Hierfür werden Prüffristen vorgegeben, welche einzuhalten sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet auf die gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften wie:

    • Arbeitsstättenrichtlinie
    • Arbeitsschutzgesetz
    • Betriebsicherheitsverordnung

     

    zu achten. Zu den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften wie die DGUV V3 Prüfung ist die Einhaltung der VDE 0105-Reihe wichtig. Es handelt sich um eine Normenreihe. Die VDE 0105-Reihe legt die Anforderungen an den Betrieb elektrischer Anlagen fest. Diese Norm legt die Anforderungen an den Betrieb elektrischer Anlagen sämtlicher Spannungsebenen fest. Zusätzlich kommen die Anforderungen an die Organisation bei Arbeiten an elektrischen Anlagen hinzu.

    Die heutige DGUV V3, ehemals BGV A3 trat am 1. April 1979 verpflichtend für alle Unternehmen in Kraft, welche mit elektrischen Anlagen, Maschinen und Geräten arbeiten. Im Jahr 1903, genau gesprochen am 1. März kam es zur Veröffentlichung der ersten VDE 0105. Damals wurden die Prüffristen nach dem Paragraf 6 normativ festlegt. Die Häufigkeit der wiederkehrenden Prüfungen der Anlagen, Maschinen und Geräte werden heute unter Berücksichtigung der Anlagenart sowie der Betriebsmittel sowie der Häufigkeit der Verwendung sowie der Qualität der Anlagenwartung festgelegt. Für die Prüffrist der DGUV Prüfung kommen weitere äußere Einflüsse zur Abwägung.

    DIN VDE Prüfung

    Gesetze

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    FAQ

    Hier können Sie uns unverbindlich und kostenlos anfragen.Füllen Sie einfach das Formular aus, anschließend melden wir uns umgehend bei Ihnen.

    Ja wir prüfen bundesweit. Wir bieten ein flächendeckendes Netz von über 250 Mitarbeitern und sind sicher auch in Ihrer Nähe. Lassen Sie sich doch Referenzen aus Ihrer Nähe zukommen. Tel. +4934462 6962 13

    Weil wir die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 schon seit 10 Jahren  als Hauptleistung ausüben. Wir wissen wovon wir sprechen und sind zudem noch Preiswert sowie nach DIN ISO 9001:2015 zertifiziert.

    Ganz einfach. Weil es nach der BetrSichV Gesetz ist. Ihr Versicherungsschutz entfällt, falls Ihren Mitarbeitern etwas bei einen ungeprüften Gerät passiert. Ein umfassende Beratung erhalten Sie hier!

    Die DGUV V3 in der Kurzübersicht

    Der erste Paragraph der DGUV V3 befasst sich mit dem Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift zur Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Geräte und Betriebsmittel.
    Sie gilt ausdrücklich auch für Arbeiten, die in der Nähe von elektrischen Anlagen durchgeführt werden. Der zweite Paragraph befasst sich mit den Begriffen der Unfallverhütungsvorschrift und stellt noch einmal klar, dass die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Geräte und Betriebsmittel von Fachkräften im Sinne der DGUV Vorschrift 3 durchgeführt werden muss.

    Die ersten beiden Paragraphen befassen sich somit mit der Einleitung zur Thematik und stellen die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der einzelnen Arbeiten fest.

    Der dritte und der vierte Paragraph zementieren quasi die Aussagen der beiden vorigen Abschnitte, sie streichen die Grundsätze der Unfallverhütungsvorschrift und deren Anwendung noch einmal klarer heraus.
    Hier wird besonders auf die Verpflichtungen der Unternehmer gegenüber ihren Angestellten, aber auch der arbeitenden Fachkräfte eingegangen. Explizit wird auch die Durchführung der Prüfungen an nichtelektrischen Geräten beschrieben und die Voraussetzungen hierfür geklärt. Diese in §4 festgelegten Einzelheiten dienen der sicheren Durchführung der Prüfung an Teilen, welche sich nicht in einem geladenen Zustand befinden.

    Vom fünten bis zum zehnten Paragraph befasst sich die DGUV Vorschrift 3 mit weiteren Details der Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Geräte und Betriebsmittel.

    Weiterhin wird das Inkrafttreten der Unfallverhütungsvorschrift noch einmal deutlich geklärt. Neben den zahlreichen einzelnen Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zur Unfallverhütung geht die DGUV Vorschrift 3 zwischen §5 bis §9 auch auf die jeweiligen Fristen ein, in denen eine Prüfung der Anlagen und Einzelteile zu erfolgen hat.

    Diese Vorschriften sind bindend und beziehen auch Ausnahmesituationen mit ein.

    Die DGUV Vorschrift 3 ist als Unfallverhütungsvorschrift zur Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Geräte und Betriebsmittel die aktuelle Unfallverhütungsvorschrift und ist für alle Betriebe, welche sich mit diesen Arbeiten befassen, bundesweit verbindlich.

    Sie duldet keine Ausnahmen. Bei Nichtbeachtung bei einer Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Geräte und Betriebsmittel drohen rechtliche Konsequenzen.

    Prüfung elektrischer Betriebsmittel

    Die Prüffristen der DGUV V3 Prüfung und die maximale Zeitspanne

    Mit der Durchführung der DGUV V3 Prüfung wird die wiederkehrende Prüfung festgelegt. Der Gesetzgeber schreibt die Fristen vor und die Elektrofachkraft kann diese entsprechen vorziehen oder nach hinten verlegen. Das Prüfprotokoll und somit der Prüfbericht gibt eine Empfehlung aus, wann die wiederkehrende Prüfung stattfinden sollte. Die Prüffrist bis zu wiederkehrenden Prüfung für die DGUV Prüfung kann durchaus vier Jahre betragen. Die Entscheidung liegt bei der Elektroprüfkraft, welche im Rahmen der stattfindenden DGUV Prüfung abwägt, wann die nächste DGUV V3 Prüfung stattfinden sollte. Die Gefährdungsbeurteilung spielt zudem eine gewichtige Rolle sowie die äußeren Umstände. Eine Anlage welche häufig genutzt wird und schon älter ist, wird häufiger durch die DGUV V3 überprüft.

    Die wiederkehrende DGUV Prüfung kann bei Anlagen, welches ein höheres Risiko mit sich tragen, durchaus kürzer als vier Jahre ein. Darunter fallen Bereiche wie:

    • kommunale Einrichtungen
    • Baustellen
    • brand- sowie explosionsgefährdete Bereiche

    Am 1. März 1903 begann die Geschichte der DGUV V3 Prüfung

    Mit dem meteorologischen Frühlingsbeginn im Jahr 1903 wurde die Erstausgabe der VDE 0105 „Sicherheitsvorschriften für den Betrieb elektrischer Starkstromanlagen“ veröffentlicht. Mit dem Paragraphen 6 waren die elektrischen Anlagen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker wie folgt aufgelistet:

    • Zugang zu den Apparaten, Maschinen sowie Schalt- und Verteilertafeln während der DGUV Prüfung
    • Zugang zu den Schutzkästen und hüllen jeglicher Art
    • Bedienungsvorschriften sowie Schutzkästen müssen im brauchbaren Zustand bzw. lesbar sein

    Seit dem Jahr 1903 hat sich bezüglich der Prüfung elektrischer Anlagen kaum etwas verändert. Elektrische Anlagen müssen sicher betrieben werden. Sie sind nach der DGUV V3 in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Mit dem 1. April 1979 trat die Unfallverhütungsvorschrift in Kraft. Diese sind bis heute kaum verändert. Die Durchführung der Prüfungen der DGUV V3 Prüfung sowie die Festlegung der Fristen für die DGUV V3 unterliegt dem Betreiber. Der Betreiber kann sich somit nicht aus der Affäre ziehen. Ausreden werden nicht akzeptiert. Die DGUV V3 Prüfung und die wiederkehrende DGUV Prüfung haben zu erfolgen.

    Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 Prüfung

    Die DGUV V3 Unfallverhütungsvorschrift beinhaltet alle elektrischen Anlagen sowie Betriebsmittel. Doch nicht nur für diese, sondern genauso für die nicht elektrotechnischen Arbeiten in der unmittelbaren Nähe zu den elektrischen Anlagen, Geräten und Maschinen beinhaltet die Vorschriften für die DGUV V3. Elektrische Betriebsmittel sind all diejenige, welche im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift als Gesamtes oder lediglich in einzelnen Bestandteilen der Anwendung von elektrischer Energie unterliegen. Hierzu zählen bspw. Gegenstände zum:

    • Erzeugen
    • Verteilen
    • Messen
    • Speichern
    • Verbrauchen

     

    und fortleiten sowie umsetzen. Zudem gehören diejenigen Gegenstände hinzu, welche zu den Fernmelde- und Informationstechniken gehören. Diese alle unterliegen der DGUV Prüfung. Die elektrischen Anlagen und Geräte bilden sich zu einem Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel, welche der DGUV V3 Prüfung unterliegen.

    Alle elektrotechnischen Regeln und Normen sind im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift und somit in der DGUV V3 als allgemein gültige anerkannte Regeln der Elektrotechnik anerkannt. Darin enthalten sind die VDE-Bestimmungen, welche als Basis für die DGUV Prüfung elementar wichtig sind. Es wurde festgeschrieben, dass alle elektrotechnischen Regeln ihre Gültigkeit besitzen, falls eine wirksame anderweitige Maßnahme getroffen wird. Im Rahmen der DGUV Prüfung ist der Berufsgenossenschaft nachzuweisen, falls diese einen entsprechenden Nachweis verlang, dass sämtliche Maßnahmen der DGUV V3 ebenso wirksam sind.

    Was ist eine Elektrofachkraft im Rahmen der DGUV V3 Prüfung?

    Eine Elektrofachkraft ist nach der Unfallverhütungsvorschrift und somit der DGUV V3 eine Person, welche eine fachliche Ausbildung zur DGUV V3 absolviert hat. Zudem muss die Elektrofachkraft, um die DGUV Prüfung abzunehmen, Erfahrungen und Kenntnisse besitzen, welche eine DGUV V3 zulassen. Die Elektrofachkraft muss Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen der DGUV Prüfung besitzen. Für die Abnahme der DGUV V3 Prüfung ist es notwendig, dass die entsprechenden Arbeiten vor Ort beurteilt werden können. Nur so ist eine versierte Abnahme der DGUV Prüfung möglich. Eine DGUV V3 Prüfung findet zuverlässig statt. Die Abnahme wird gewissenhaft durchgeführt, da die Elektrofachkraft entsprechend bei einem ARbeitsunfall genauso vor Gericht stehen würde. Die Arbeiten während der DGUV V3 Prüfung sind somit nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Der Richter würde im Falle eines betrieblichen Unfalls die Prüfprotokolle der letzten DGUV Prüfung genau unter die Lupe nehmen.

    Grundsätzlich hat der Unternehmer und somit der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen sowie die Betriebsmittel lediglich von einer Elektrofachkraft im Rahmen der DGUV V3 abgenommen wird. Die Leitung sowie die Aufsicht für die Abnahme der DGUV V3 besitzt die Elektrofachkraft. Der Unternehmer vereinbart die fristgerecht stattfindende DGUV V3. Treten bei der DGUV Prüfung Mängel an den elektrischen Anlagen oder bei einem der elektrischen Betriebsmittel auf, so muss der Mangel umgehend vom Unternehmer beseitigt werden. Nur dann ist es der Elektrofachkraft möglich, das bestandene Prüfprotokoll zur DGUV V3 Prüfung auszuhändigen. Zudem bekommt der Unternehmer die Plaketten der bestandenen DGUV Prüfung ausgehändigt. Besteht während der Prüfung der DGUV V3 eine Gefahr für die Mitarbeiter und das Inventar des Betriebes, kann sofort ein Maschinenstillstand erzwungen werden. Der Prüfer würde in diesem Fall nach Reparatur oder nach Ersatz eine erneute DGUV Prüfung durchführen.

    Prüfung ortsveränderlicher Geräte

    Elektrische Anlagen sowie Betriebsmittel und die DGUV V3 Prüfung

    Für den reibungslosen und sicheren Betrieb in einem Unternehmen müssen die elektrischen Anlagen sowie Betriebsmittel einwandfrei funktionieren. Damit dies der Fall ist, ist eine regelmäßig stattfindende DGUV V3 notwendig. In einem Unternehmen dürfen lediglich die elektrischen Anlagen sowie die Betriebsmittel genutzt werden, wenn diese den Sicherheitsanforderungen entsprechend. Es wird in diesem Fall von den betrieblichen sowie örtlichen Sicherheitsanforderungen gesprochen. Um diese zu gewährleisten, findet turnusmäßig die DGUV V3 Prüfung statt.

    Bei der DGUV Prüfung ist es wichtig, dass es bei Prüfung durch die Elektrofachkraft nicht zu einem berühren der aktiven Teile kommt. Die DGUV V3 muss ohne eine Gefährdung stattfinden. Eine Gefährdung wäre bspw. durch eine Lichtbogenbildung gegeben. Es ist notwendig, dass generell die elektrischen Anlagen, Geräte und Maschinen entsprechend ihrer Frequenz, Spannung sowie Verwendungsart einen Schutz bei einer indirekten Berührung bieten. Die DGUV Prüfung sichert ab, dass alle Geräte, Maschinen und Anlagen sicher für die Mitarbeiter und den Betrieb funktionieren.

    Der ordnungsgemäße Zustand der elektrischen Anlagen nach der DGUV V3 Prüfung

    Der Betrieb und somit der Unternehmer hat Sorge zu tragen, dass die elektrischen Anlagen sowie Betriebsmittel in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Die DGUV Prüfung sorgt dafür, dass dieser Zustand gewährleistet wird. Aus diesem Grunde werden wiederkehrende Prüfungen der DGUV V3 durchgeführt. Die Fristen für die DGUV V3 sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel frühzeitig festgestellt werden können. Während der DGUV Prüfung sind alle elektrotechnischen Regeln der DGUV V3 einzuhalten. Es ist möglich, dass die Berufsgenossenschaft die entsprechenden Eintragungen in einem Prüfbuch oder die Prüfprotokolle der DGUV V3 sehen möchte. Auf Verlangen sind die entsprechenden Protokolle bzw. Nachweise der letzten DGUV Prüfung vorzulegen.

    Es ist sicherzustellen, dass die Mitarbeiter an unter Spannungen stehenden aktiven Teilen der elektrischen Maschinen, Geräte und Anlagen nicht arbeiten. Die DGUV V3 prüft diesen Zustand ab. Diese Tatsache gilt genauso für die benachbarten aktiven Teile der elektrischen Maschinen, Geräte und Anlagen im Rahmen der DGUV V3.

    E-Check

    Die DGUV V3 Prüfung und die Prüfung elektrischer Anlagen

    Nach der Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV genannt, müssen alle Arbeitgeber, welche eine Werkstatt, eine Kantine, ein Büro, eine Industriehalle, einen industriellen Komplex besitzen, die Sicherheit der Beschäftigten gewährleisten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine

    • Schneiderei
    • Feuerwehr
    • Schule
    • Pflegeheim
    • Baustelle

    oder eine Wäscherei handelt. In allen Betrieben, wo sich Steckdosen befinden und mit Strom gearbeitet wird, unterliegen der DGUV V3 Prüfung. Kein Betrieb kann sich sozusagen der DGUV V3 entziehen, ansonsten würde ein Bußgeld fällig werden. Falls es zu einem Unfall kommen würde, und die DGUV Prüfung hätte nicht stattgefunden, macht sich der Unternehmer strafbar. Die Versicherung könnte sich weigern, zu bezahlen. In der Regel muss mit diesem Fall gerechnet werden. Im Verhältnis gesehen, ist es für den Unternehmer ratsam, die Kosten für eine DGUV Prüfung auszugeben. Zumal durch die Prüfung den Mitarbeitern signalisiert wird, dass das Unternehmen sich mit der Teilnahme an der DGUV V3 Prüfung um die Sicherheit der Mitarbeiter kümmert. Es wäre auf jedem Fall am falschen Ende gespart, nicht an der DGUV V3 Prüfung teilzunehmen und letztlich gegenüber den Mitarbeitern auf jeden Fall unverantwortlich. Der Unternehmer trägt eine hohe Verantwortung, sobald er seine Mitarbeiter an elektrischen Betriebsmittel, Geräten, Maschinen sowie Anlagen arbeiten lässt. Aus diesem Grunde wurde die DGUV V3 Prüfung verpflichtend eingeführt.

    Geprüft werden unter anderem:

    • Fertigungshallen
    • elektrische Schlagbohrer
    • Kaffeemaschinen
    • Waschmaschinen
    • PCs
    • Scanner
    • Bügelmaschinen

    und vieles mehr. Die Liste könnte lange fortgesetzt werden. Alle elektrischen Betriebsmittel werden nach der DGUV V3 im Unternehmen, auf den Baustellen sowie in den Werkstätten gründlich und gewissenhaft überprüft.

    Die DGUV V3 Prüfung und die gesetzliche Unfallversicherung

    Die Anforderungen an die DGUV Prüfung regelt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung mit der Vorschrift 3 (kurz DGUV V3) genannt. Festgeschrieben wurde, überall, wo sich elektrischer Strom befindet und zum Einsatz kommt, lauern Gefahren. Es können defekte Geräte oder marode Leitungen jederzeit zu Kurzschlüssen oder einer Überhitzung führen. Im schlimmsten Fall wird ein Brand ausgelöst. Es kann die Gesundheit der Mitarbeiter gefährdet werden. Zudem kommt es bei einem Kurzschluss zu einem vollständigen Produktionsstillstand. Ein solcher Stillstand würde den Unternehmer teuer zu stehen kommen. Durch die turnusmäßig stattfindende DGUV V3 minimiert der Unternehmer dieses Risiko immens. Heutzutage im Zeitalter der Digitalisierung kommt hinzu, dass es bei einem Kurzschluss bzw. Brand zu einem erheblichen Datenverlust kommen kann.

    Die wiederkehrende Elektroprüfung werden Risiken vermieden. Sie findet im Rahmen der DGUV V3 Prüfung statt. Im Schadensfall wird die Unfallversicherung in aller Regel umgehend nach dem Protokoll der letzten DGUV V3 fragen. Kann der Unternehmer dieses Protokoll vorliegen, hat er alles richtig gemacht. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, dann wird die Elektrofachkraft befragt und muss durchaus dafür gerade stehen. Die DGUV V3 Prüfung muss nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt werden. Der Prüfer muss eine entsprechende Qualifizierung und Berufserfahrung vorweisen. Die Berufserfahrung, um die DGUV V3 Prüfung ordnungsgemäß abzunehmen muss mindestens 12 Monate betragen. Würde diese Zeit nicht eingehalten werden und es käme zu Probleme im Rahmen der DGUV V3 Prüfung wird es Probleme für die Elektrofachkraft und für den beauftragten Betrieb geben. Die Elektrofachkräfte sollte eine entsprechende Praxis zu ihrer eigenen Sicherheit aufweisen, um verlässlich und versiert die DGUV V3 Prüfung abzunehmen.

    Was wird bei einer DGUV V3 Prüfung geprüft?

    Die Berufsgenossenschaft gibt vor, wie eine DGUV V3 abzulaufen hat. Die Prüfung elektrischer Anlagen betrifft bspw:

    • Sicherungen
    • Steckdosen
    • Maschinenschaltschränke
    • Verteilerkästen
    • Leuchtmittel

    Die entsprechenden Prüffristen nach der DGUV Prüfung werden mithilfe der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung definiert. In der Regel wird durchschnittlich alle zwei und vier Jahre geprüft. Die Elektrofachkraft wird eine Prüfung nach DGUV V3 früher oder später anberaumen. Die Entscheidung wird entsprechend der Gefährdungsstufe nach DGUV V3 sowie dem Alter der Geräte und Anlagen getroffen. Umso älter das Geräte, umso wahrscheinlicher wird eine Gefährdungsstufe gewählt, welche die wiederkehrende Prüfung der DGUV V3 zeitlich verkürzt. Diese Verkürzung ist zur Sicherheit der Mitarbeiter sowie für die Sicherheit des Inventars des Betriebes die bessere Wahl. Mit der DGUV V3 Prüfung geht es letztlich darum, die größtmögliche betriebliche Sicherheit für Mitarbeiter sowie Inventar zu bieten.

    Prüfung ortsveränderlicher Geräte

    Welche Vorteile hat eine DGUV V3 Prüfung?

    Die Vorteile einer DGUV V3 liegen auf der Hand:

    • Schutz der Mitarbeiter vor Verletzungen oder Tod
    • Brandschutzgefahr für den Betrieb
    • Verhinderung eines Produktionsstillstandes
    • Rechtssicherheit
    • wichtige Dokumentation gegenüber der Unfallversicherung

     

    Die Gefährungsbeurteilung nach der DGUV V3 Prüfung

    Die Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Prüffristen nach der DGUV V3 für die elektrischen Anlagen, Geräte und Maschinen wird durch die Elektrofachkraft durchgeführt. Nach der Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV genannt, müssen sämtliche elektrischen Anlagen, Geräte und Maschinen turnusmäßig einer Überprüfung unterzogen werden. Über diese DGUV V3 Prüfung findet eine Gefährdungsbeurteilung statt. Diese Gefährdungsbeurteilung findet schriftlich in Form einer Dokumentation statt. Die Dokumentation beinhaltet den Prüfumfang mit den Prüffristen. Diese Prüftiefe wird zudem festgelegt.

    Die Prüffristermittlung nach der DGUV V3 Prüfung ist ein Teil der BetrSichV. Der Umfang sowie die Art der erforderlichen Prüfungen mit den Fristen wird über die wiederkehrenden Prüfungen ermittelt sowie festgelegt. Eine Gefährdungsbeurteilung findet zudem über die elektrischen Neuanschaffungen statt. Mit der Gefährdungsbeurteilung der DGUV V3 werden die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt sowie getroffen. So können den Arbeitnehmern sichere Geräte, Maschinen und Anlagen zur Arbeit zur Verfügung gestellt werden.

    Öffentliche Einrichtungen

    Durch welchen Vorgang werden die Prüffristen nach der DGUV V3 Prüfung eingehalten?

    Weder die Berufsgenossenschaft noch der Prüfbetrieb sind dafür zuständig, dass die Prüffristen der DGUV Prüfung eingehalten werden. Lediglich der Unternehmer selbst muss sich um den nächsten Prüftermin kümmern. Hilfreich sind die vergebenen Prüfplaketten nach der DGUV V3 Prüfung, welche den nächsten Prüftermin anzeigen. Zudem sollte der Unternehmer dafür sorgen, dass entsprechende Sicherheitsmechanismen, wie bspw. über die Sicherheitsfachkraft, rechtzeitig die nächste DGUV V3 Prüfung stattfindet. Der Termin für die nächste DGUV V3 Prüfung sollte stets vom Unternehmer selbst mit überwacht werden, dass dieser verantwortlich ist, dass die DGUV V3 stattgefunden hat. Er kann zusätzlich einen Mitarbeiter damit beauftragen, dass die Prüffrist für die DGUV V3 eingehalten wird.

    Selbstverständlich besteht es im Rahmen der Möglichkeit, dass Absprachen mit dem Prüfbetrieb bestehen, dass eine Erinnerung an die nächst DGUV V3 Prüfung erfolgt. Die Berufsgenossenschaft an sich ist auf jeden Fall nicht dafür zuständig, über die DGUV V3 und deren Fristen zu informieren. Zudem würde dies einen hohen Verwaltungsaufwand bedeuten, wenn die Berufsgenossenschaft selbst alle Unternehmen über die nächste DGUV V3 informieren müsste.

    Das Prüfprotokoll nach der DGUV V3 Prüfung

    Mit dem § 14 der Betriebssicherheitsverordnung ist der Arbeitgeber und somit der Unternehmer verpflichtet, dass die DGUV V3 stattfindet. Die Ergebnisse der DGUV V3 Prüfung müssen ordnungsgemäß dokumentiert werden. Ansonsten würde die DGUV V3 Prüfung ihre Wirksamkeit verlieren. Mit dem ausgestellten Prüfprotokoll der Elektrofachkraft der bestandenen DGUV Prüfung wird im Schadenfall der entsprechende Beweis geliefert, dass die DGUV V3 ordnungsgemäß abgenommen wurde. Jedoch ist es nicht so, das jedes Prüfprotokoll der DGUV Prüfung tatsächlich rechtssicher ist.

    Entscheidend ist, dass die gesamte Dokumentation der DGUV V3 Prüfung aussagekräftig ist. Es muss eine eindeutige Identifizierung von den geprüften Geräten sowie dem Prüfergebnis vorhanden sein. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV genannt, sollte ein Prüfprotokoll mit folgenden Angaben mindestens vorhanden sein:

    • die Art der Prüfung
    • der Prüfungsumfang
    • das Prüfergebnis
    BGV A3

    Zusätzliche Angaben zur DGUV V3 Prüfung

    Weitere Angaben zur DGUV V3 Prüfung sind selbstverständlich möglich. Der Auslegungsspielraum zu den Angaben der erfolgten DGUV V3 Prüfung ist somit größer. Die vorhandenen Technischen Regel für die Betriebssicherheit nach der 1201 der TRBS erfordern zudem folgende Angaben:

    • Prüfungsdatum
    • Unterlagen zur Prüfung
    • Auflistung welche Maschinen, Geräte und Anlagen geprüft wurden
    • Prüfergebnis
    • Bewertung festgestellter Aussagen und Mängel zum entsprechenden weiteren Betrieb
    • Name der prüfenden Elektrofachkraft



    Explizit ist für die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln der DGUV Prüfung wurden von der Berufsgenossenschaft Informationen, die BGI 5090, weiterentwickelt. In der BGI 5090 wurden weitere Vorgaben für das Prüfprotokoll im Rahmen der DGUV V3 gemacht. So werden die gesetzlichen Vorgaben zur DGUV V3 Prüfung rechtssicher erfüllt. Im Detail werden somit ergänzt:

    • die Identifikation des vorhandenen Betriebsmittels (Hersteller, Typ, Inventarnummer etc.)
    • die Prüffrist
    • die verwendeten kalibrierten Prüfgeräte
    • der Verwendungs- bzw. der Einsatzort



    Würde es zu einem Schadenfall kommen, so kann der Unternehmer mit einem Prüfprotokoll, welches sämtliche oben genannte Angaben beinhaltet, seine Teilnahme an der DGUV V3 Prüfung darlegen und somit beweisen. Somit fand eine ordnungsgemäße Abnahme der DGUV V3 statt. Die Prüfprotokolle bzw. die Prüfberichte sollten mindestens bis zur wiederkehrenden Prüfung aufbewahrt werden. Die Prüfprotokolle beinhaltet:

    • die DGUV V3 Aufkleber mit der Barcode-ID
    • den ESG-Barcode (ID-Nummer)

     

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