Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016

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Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016

Leiterprüfungen

Die fachkundige Leiterprüfung nach DGUV Vorschrift 208-016 ist unabdingbar und wirkt Gefahrenquellen durch unentdeckte Defekte oder Beeinträchtigungen des Materials und der Befestigung entgegen. Eine Prüfung von Leitern empfiehlt sich für alle Unternehmen, bei denen die Leiter zum primären Handwerkszeug gehört und dementsprechend stabil, sicher und von bester Beschaffenheit sein muss.

Eine Leiterprüfung, sowie die umfassende Prüfung von Leitern und Tritten auf Baustellen oder in der Firma beauftragt man im Internet und erhält einen Terminvorschlag, zu dem die Leiterprüfung vor Ort vorgenommen wird.

In vielen Firmen und Betriebsstätten werden tragbare Leitern und Tritte als Arbeitsmaterial zur Verfügung gestellt. In dem Moment wo sie arbeitstechnisch verwendet werden, greift die Betriebssicherheitsverordnung.

Ausgeschlossen von dieser Verordnung und der damit verbundenen Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 und Leiterprüfung nach UVV sind sogenannte ortsfeste Steigleitern, die als Teile einer baulichen Anlage anzusehen sind. Dadurch ist die Prüfung von Leitern und Tritten und Leiterprüfung nach UVV von Fachpersonal gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Unfallstatistik besagt, daß jeder dritte Absturzunfall auch zu Arbeitsunfähigkeit führt. Aus diesem Grund dient die Prüfung von Leitern und Tritten und Leiterprüfung nach UVV zum Schutze der Mitarbeiter aber auch zum Schutz der Unternehmers vor Ausfall und Kosten.

Leitern prüfen

Prüfung Leitern und Tritte nach DGUV Vorschrift 208-016

Laut §4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) heißt es: „Ein Arbeitgeber hat seinen Beschäftigten nur solche Arbeitsmittel bereit zu stellen, die für den Arbeitsplatz geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.“ Bevor der Unternehmer eine tragbare Leiter oder einen Tritt aufstellen lässt, sollte er gründlichüberlegen und planen, ob es keine andere Alternative gibt.

Gerüste, Hubwagen oder Arbeitskörbe, die an Gabelstaplern befestigt wurden sind sicherere Arbeitsmittel, die auch auf Sicherheit geprüft werden. Sind die baulichen Gegebenheiten derart eng bemessen, beispielsweise in engen Räumen oder Gängen, dient die Leiter kurzfristig als höher gelegener Arbeitsplatz.

Auch beim Zugang zu Dächern oder Dachöffnungen wird zumeist eine Leiter verwendet. Bei diesen Tätigkeiten unterliegen die Leitern der Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 und Leiterprüfung nach UVV.

Manchmal sind die räumlichen oder naturgegebenen Bedingungen auch nicht für Gerüste oder Arbeitsbühnen geeignet, dann bleibt die Leiter nur als Alternative. Grundsätzlich dürfen Leitern und Tritte nur aufgestellt werden, wenn keine zusätzliche Absturzgefahr besteht. Dies können ungesicherte Öffnungen, Geländer oder Absturzkanten sein. Auch bei innerbetrieblichem Verkehr ist die Aufstellung gefährlich. So sollte die Anwendung von Leitern und Tritten nur als kurzfristiger Arbeitsort gelten. Jedoch gilt auch hier die Pflicht der Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 und Leiterprüfung nach UVV.

Leiterprüfungen Plakette

Da die Prüfung von Leitern, sowie die Prüfung von Leitern und Tritten ausschließlich von einem erfahrenen Spezialisten vorgenommen wird, bleibt in der Leiterprüfung kein Mangel verborgen und die Prüfung von Leitern wird anschließend rechtssicher zertifiziert.

Es gibt viele unterschiedliche Arten von Leitern und Tritten, die jedoch alle der gesetzlichen Bestimmung der Prüfung von Leitern und Tritten und Leiterprüfung nach UVV unterliegen. Anlegeleitern werden einseitig benutzt und zum Gebrauch angelegt. Schiebeleitern werden auch angelegt sind jedoch in der Sprossenhöhe variabel. Für diese Leitern gilt die Prüfung von Leitern und Tritten und Leiterprüfung nach UVV.

Rollleitern werden auf ortsfesten Schienen montiert und sind durch ihre Rollen mobil. Steckleitern finden ihren Einsatz bei der Feuerwehr und werden aus mehreren Leiterelementen bedarfsgerecht zusammengesteckt.

Auch sie unterliegen der Pflicht der Prüfung von Leitern und Tritten und Leiterprüfung nach UVV. Auch bei Glasreinigerleitern, Stehleitern und allen anderen Leitern gilt die Pflicht der Prüfung von Leitern und Tritten und Leiterprüfung nach UVV. Diese gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung von Leitern und Tritten und Leiterprüfung nach UVV gilt auch für Dachdeckerauflegeleitern, Seilleitern und Hängeleitern. Auch alle Formen der Tritte, wie Leitertritte, Tritthocker oder Treppentritte obliegen der Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 und Leiterprüfung nach UVV.

Leitern und Tritte Prüfung
Leiterprüfung

Leiterprüfung nach UVV

Anstelle Risiken einzugehen und den Unfallschutz dem Zufall zu überlassen, können sich Unternehmer durch eine in Regelmäßigkeit beauftragte Leiterprüfung nach BGI 694, sowie der Leiterprüfung auf Baustellen und in Außenbereichen der Firma schützen und mit der Prüfung von Leitern absichern.

Die Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 ist günstig, da die Leiterprüfung ohne Mehrkosten und Gebühren für die Anfahrt zur Prüfung von Leitern kommt. Eine Leiterprüfung und Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 ist überall dort angeraten, wo die Prüfung von Leitern vor versteckten Gefahren schützt.
Eine professionelle Prüfung von Leitern und Tritte nach BGI 694 ist in allen Unternehmen notwendig, in denen mit Leitern und Tritten gearbeitet wird. Mit der Zeit können sich Verschleiß und kleine Defekte einstellen, die hohe Risiken in der Sicherheit mit sich bringen und eine Gefahr für die Mitarbeiter darstellen. Wer eine Prüfung von Leitern und Tritte online anmeldet, spart Kosten und erhält einen zeitnahen Termin vor Ort.

Dabei sollten im Formular zur Prüfung von Leitern und Tritte nicht nur die primär genutzten Leitern Erwähnung finden, sondern auch alle Leitern und Tritte mit weniger häufiger Nutzung zur Kontrolle vorgestellt werden. Eine Prüfung von Leitern und Tritte nach BGI 694 kann im laufenden Betrieb erfolgen, zieht keine Mehrkosten außerhalb der Gebühren nach sich und wird von einem Fachmann aus der Nähe der Firma vorgenommen.

Können keine Fehler, Mängel oder Defekte ermittelt werden, endet die Prüfung von Leitern und Tritte nach BGI 694 mit einer rechtssicheren Bescheinigung zur Vorlage bei außerordentlichen Prüfungen oder als Nachweis für die Versicherung. Bei festgestellten Mängeln kann die Instandsetzung direkt nach der Prüfung von Leitern und Tritte nach BGI 694 erfolgen, wodurch sich der Unternehmer ebenfalls das Zertifikat sichert und dieses direkt nach der Reparatur und Nachkontrolle in der Prüfung von Leitern und Tritte nach BGI 694 erhält. Die Prüfung von Leitern und Tritte nach BGI 694 unterliegt strengen Kriterien, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben und somit einzuhalten sind. Daher ist das Ergebnis immer rechtssicher und sorgt obendrein für maximale Sicherheit in Firmen.

Prüfung von Leitern und Tritten

Bei der Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 und Leiterprüfung nach UVV ist zu unterscheiden zwischen Sicht- und Funktionsprüfung.

Die Sichtprüfung kann von geschulten eigenen Mitarbeitern erledigt werden. Die Häufigkeit der Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 und Leiterprüfung nach UVV richtet sich nach der Nutzungshäufigkeit. Hierbei sind auf optisch erkennbare Mängel und die jeweilige Betriebsanleitung des Herstellers, die sich gut sichtbar am Gerät befinden muss, zu achten.

Die Funktionsüberprüfung der Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 und Leiterprüfung nach UVV wird von einem zertifizierten Unternehmen durchgeführt.

Zur Sicherheit der Mitarbeiter sollte die Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 und Leiterprüfung nach UVV regelmäßig durchgeführt werden.

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Ganz einfach. Weil es nach der BetrSichV Gesetz ist. Ihr Versicherungsschutz entfällt, falls Ihren Mitarbeitern etwas bei einen ungeprüften Gerät passiert. Ein umfassende Beratung erhalten Sie hier!

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