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Alles rund um das Thema: Prüfung elektrischer Anlagen
Unternehmen, die ihren Mitarbeitern elektrische Anlagenzur Verfügung stellen, sind dafür verantwortlich, dass diese einer regelmäßigen Prüfung unterzogen werden.
Die Überprüfung der Anlagen umfasst viele Faktoren, wie optisch sichtbare Beschädigungen, aber auch deren Funktionsfähigkeit. Am Ende der Überprüfung erhalten die Unternehmen einen Prüfnachweis. Je nach Ausgang der Prüfung elektrischer Anlagen kann es erforderlich sein, dass Anlagen, die der Überprüfung nicht Stand gehalten haben repariert oder durch neue ersetzt werden müssen.
Erfolgt eine Reparatur, kann es zu einer neuerlichen Prüfung der betroffenen Anlagen kommen.
Welche Anforderungen gibt es an die Prüfer?
Die Prüfung elektrischer Anlagen wird ausschließlich durch qualifiziertes Personal vorgenommen.
Die Ansprüche an die Prüfer sind sehr hoch und jeder muss eine Ausbildung in diesem Bereich vorweisen können sowie praktische Berufserfahrung.
Die Grundvoraussetzung für Prüfer elektrischer Anlagen ist die elektrotechnische Berufsausbildung oder alternativ dazu ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik. Das Unternehmen, in dem die Prüfung elektrischer Anlagen erfolgt, hat das Recht die entsprechenden Nachweise der Qualifikation des Prüfers zu verlangen, damit für die Betreiber sicher gestellt ist, dass der Prüfer über die notwendigen Grundkenntnisse verfügt.
Ein wichtiger Teil der Qualifikation eines Prüfers ist die praktische Berufserfahrung. Damit Personen eine Prüfung elektrischer Anlagen durchführen können, muss mindestens eine einjährige Berufserfahrung vorliegen. Der Prüfer muss einer Tätigkeit im Zusammenhang mit Errichtung, Zusammenbau oder Instandhaltung von elektrischen Geräten nachgegangen sein. Wichtig ist jedoch, dass der Prüfer zeitnahe der Prüfungsarbeit dieser praktischen beruflichen Tätigkeit nachgegangen ist.
Dadurch wird sicher gestellt, dass der Prüfer im Umgang mit modernen Anlagen vertraut ist und die nötigen Kenntnisse besitzt um bei der Prüfung elektronischer Anlagen sachgemäß abwickeln kann.
Muss eine Prüfung elektrischer Anlagen erfolgen?
Eine Prüfung elektrischer Anlagen hat nach § 5 des Arbeitsschutzgesetztes sowie nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig zu erfolgen.
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass diese Prüfungen durchgeführt werden. Er hat auch zu beurteilen, ob elektrische Anlagen etwa durch Abnutzung eine Gefährdung für das Personal darstellt, und muss geeignete Maßnahmen ergreifen, damit niemand zu Schaden kommt. Einer dieser Maßnahmen kann die Prüfung elektrischer Anlagen durch einen geeigneten Sachverständigen sein.
Ein externer Prüfer wird meist dann beauftragt, wenn es firmenintern kein entsprechend geschultes Personal gibt,wodurch diese Aufgabe unweigerlich an eine dritte Person ausgelagert werden muss.
Der Arbeitgeber ist in weiterer Folge auch für die gesamte Organisation der Prüfung elektrischer Anlagen verantwortlich, kann diese Tätigkeit aber auch an andere Personen wie den Betriebsleiter übergeben. Im Rahmen der Organisation der Prüfung wird beispielsweise ermittelt, auf welche Art die Prüfung elektrischer Anlagen erfolgen muss, in welchem Umfang sie zu erfolgen hat und in welchen Zeitabständen eine Überprüfung durchgeführt werden muss.
Gibt es gesetzliche Fristen für die Prüfung elektrischer Anlagen?
Die Frage nach gesetzlichen Prüffristen lässt sich nicht eindeutig beantworten. Zwar sieht die Betriebssicherheitsverordnung keine gesetzlichen Prüffristen mehr vor, dies bedeutet jedoch nicht, dass Geräte in bestimmten Intervallen überprüft werden müssen. Mittlerweile werden die Fristen der Prüfung elektrischer Anlagen von den Herstellern selbst veröffentlicht.
Dies ist jedoch nicht der einzige Faktor, der ausschlaggebend für die Setzung von Fristen zur Prüfung der Anlagen ist. Der Setzung von Fristen zur Prüfung elektrischer Anlagen geht häufig eine umfangreiche Bewertung des Arbeitsplatzes voraus, an dem sie eingesetzt werden.
Wird eine Anlage schädigenden Einflüssen ausgesetzt, wie Schmutz, Feuchtigkeit, Öle, ätzenden Flüssigkeiten ausgesetzt oder können generell durch mechanische Einflüsse schneller beschädigt werden, liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers selbst geeignete Fristen für die Prüfungen zu setzen. Dadurch können sich Intervalle ergeben, die deutlich kürzer sind, als jene, die vom Hersteller empfohlen wurden. Wichtig ist, dass die Intervalle so gesetzt werden, dass aufgrund der bisherigen Erfahrung gesichert ist, dass in diesen Zeiträumen, die Anlagen ohne Gefährdung der Mitarbeiter verwendet werden können.
Wie läuft eine Prüfung elektrischer Anlagen ab?
- Eine Prüfung elektrischer Anlagen erfolgt in mehreren Schritten und startet immer mit einer Besichtigung der Geräte. Bei der Besichtigung werden optisch wahrnehmbare Mängel am Außenbereich festgehalten. Dies können beispielsweise Schäden am Gehäuse sein oder offene Stellen am Stromkabel. Ein häufiger optisch wahrnehmbarer Mangel ist das Fehlen von Schutzeinrichtungen, die an der Anlage beispielsweise abgebrochen sind. Im Zuge der Überprüfung wird später dann evaluiert, welche Schutzmaßnahme für die Anlagen vorgesehen war und die festgelegte Schutzklasse dokumentiert.
- Im nächsten Schritt wird gemessen, ob sicherheitsrelevante Grenzwerte, die für die Geräte vorgeschrieben sind, eingehalten werden. Dazu verwendet werden normierte Geräte, mit denen beispielsweise der Schutzleiterwiderstand oder der Isolationswiderstand gemessen wird.
- Im letzten Schritt der Prüfung vor Ort wird getestet, ob die Geräte ordnungsgemäß funktionieren. Dazu wird das Gerät in Betrieb genommen, wo bereits getestet wird, ob Schalter bei Betätigung richtig reagieren. Außerdem wird getestet, ob sämtliche Kontroll- und Meldeleuchten intakt sind. In der praktischen Anwendung wird auch getestet, ob die Drehrichtung etwa bei Sägen passt und ob Regeleinrichtungen richtig arbeiten. Im Zuge der Inbetriebnahme werden zudem diverse Schutzeinrichtungen, die im aktiven Betrieb notwendig sind, ebenfalls getestet.
- In diesen drei Schritten hat der Prüfer seine Aufgabe vor Ort erledigt und er wertet anschließend die Ergebnisse seiner Aufzeichnungen aus. Der Prüfer vor Ort muss nicht sofort eine Auswertung vornehmen, mit Ausnahme bei Anlagen , bei denen Gefahr im Verzug ist. Kann bei der Prüfung elektrischer Anlagen bereits vor Ort festgestellt werden, dass es einen schweren technischen Mangel aufweist, der für Arbeiter gefährlich werden kann, eine weitere Benützung des Gerätes untersagt werden.
Wie wird die Prüfung elektrischer Anlagen dokumentiert?
Jedes Unternehmen braucht eine Dokumentation der ordnungsgemäßen Durchführung der Überprüfung der Anlagen . Dazu wird während der Prüfung genau protokolliert, welche Anlage mit Typ, Hersteller sowie weiteren relevanten Daten, gerade begutachtet wird. Dazu wird auch dokumentiert, wo sich das Gerät befindet, weil sich eine schädigende Umgebung auch auf die Prüfintervalle auswirken kann, die auch vom Prüfer festgelegt werden können.
Natürlich ist Teil jedes Protokolls das Datum und der Name des Prüfers und der Umfang der Überprüfung. Der Prüfer muss ebenfalls verwendete Geräte zur Überprüfung wie Messgeräte angeben und welche Prüffristen es für die begutachtete Anlage gibt.
Für Arbeitgeber besonders interessant ist natürlich das Prüfergebnis, das der Prüfer gegebenenfalls schuldig bleiben kann, falls er noch zusätzliche Informationen einholen muss. Die Dokumentation der Ergebnisse der Prüfung elektrischer Geräte muss mindestens bis zur nächsten Überprüfung aufbewahrt werden. Zudem ist es möglich für manche Anlagen eine Prüfplakette zu bekommen, was jedoch nicht zwingend erforderlich ist, da darauf lediglich zu sehen ist, in welchen Intervallen geprüft werden muss.
Ein Nachweis der Überprüfung kann auch in anderer Form erfolgen, wie mit einem Prüfbuch, oder der Registrierung in einer Gerätedatei, in der die Prüfintervalle und die Ergebnisse dokumentiert sind.
Was passiert, wenn eine Anlagen der Überprüfung nicht Stand hält?
Entspricht eine Anlagen nicht den Normen, kann es aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz nicht mehr weiter verwendet werden. Der Arbeitgeber muss entscheiden, ob er die betroffene Anlage reparieren lässt oder durch eine neue ersetzt.
Wird eine Anlage repariert, muss die Reparatur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erfolgen und die Anlage muss anschließend wieder überprüft werden. In den wenigsten Fällen lohnt es sich nach einer nicht bestandenen
Prüfung elektrischer Anlagen diese reparieren zu lassen, weshalb in der Regel eine Neuanschaffung erfolgt. Im Zuge der Neuanschaffung hat der Arbeitgeber jedoch die Aufgabe, vor der ersten Inbetriebnahme zu überprüfen, ob das Anlage keine Gefahrenquelle ist.
In der Regel ist es ausreichend, wenn die Anlage über eine CE-Kennzeichnung verfügt, ohne der diese sowieso nicht verkauft werden darf, und äußerlich keine Beschädigungen, etwa durch den Transport, hat.
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