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Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen
Betreiber von ortsfesten, elektrischen Anlagen, müssen diese regelmäßig überprüfen lassen, um eine ordnungsgemäße Funktion zu gewährleisten und um Sicherheitsrisiken auszuschließen.
Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen wird in der DGUV Vorschrift 3 sowie in anderen gesetzlichen Bestimmungen geregelt und obliegt der Verantwortung der Betreiber der Geräte.
Was ist die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen?
Bei der Anlagenprüfung, zu der auch die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen gehört, geht es darum, sowohl die Anlage selbst, als auch eventuelle Betriebsmittel auf Funktion und Sicherheit zu überprüfen.
Die Anlagenprüfung ist für alle elektrische Anlagen und Betriebsmittel vorgeschrieben und muss von dem Betreiber solcher Geräte regelmäßig durchgeführt werden.
Die Prüfung muss durch ausgebildetes Fachpersonal erfolgen und es wird ein Prüfprotokoll erstellt, in dem die Ergebnisse festgehalten werden.
Die DGUV Vorschrift 3 regelt darüber hinaus, was geprüft werden muss. Es gelten zusätzlich aber auch noch weitere gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen für die Prüfung.
Woraus besteht die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen?
Die Anlagenprüfung besteht aus mehreren Teilen. Zum einen erfolgt eine Sichtprüfung, bei der nach offensichtlichen Schäden oder Problemen, etwa bei der Isolierung, bei den Sicherheitsvorkehrungen, etc. gesucht wird. Anschließend erfolgt eine technische Überprüfung der Anlage.
Hier wird die korrekte Funktion sowie die Funktion von Abschalt- und Schutzvorrichtungen getestet. Außerdem erfolgt die Anlagenprüfung mit Messgeräten.
So ist zum Beispiel eine Stromkreisprüfung vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Spannung innerhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte liegt.
Über die gesamte Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen wird ein Prüfprotokoll erstellt. Zudem wird nach erfolgreicher Anlagenprüfung ein Prüfsiegel aufgebracht, um die Anlagenüberpüfung, die Sichtprüfung und auch die Stromkreisprüfung zu bestätige.
Es dient als Nachweis dafür, dass die Anlage auch weiterhin für den Betrieb zugelassen ist.
Wer ist für die Anlagenprüfung verantwortlich?
Die Anlagenprüfung, zu der auch die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen zählt, ist die Verantwortung des Betreibers der entsprechenden Geräte. Er muss sich laut gesetzlichen Bestimmungen und Verordnung um den ordnungsgemäßen Zustand seiner elektrischen Anlagen kümmern und diese durch die regelmäßige Kontrolle im Rahmen einer Anlagenprüfung nachweisen. Der Nachweis erfolgt über das Prüfprotokoll und das Prüfsiegel.
Aus dieser Verantwortung ergibt sich auch die Haftbarkeit des Betreibers. Wird die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nicht oder nicht korrekt durchgeführt und kommt es in der Folge zu Schäden oder Unfällen, dann wird der Betreiber als Hafter zur Verantwortung gezogen.
Wann findet die Anlagenprüfung statt?
Abstände, in denen eine Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen durchzuführen ist, sind unterschiedlich.
Sie hängen unter anderem von der Anlage und deren Spannung ab. Genaue Informationen hierzu gibt es in der Regel vom Hersteller der Anlage sowie in den gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen, die die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen sowie die Stromkreisprüfung, etc. regeln.
Festgelegt ist unter anderem, dass vor der ersten Inbetriebnahme eine Prüfung erfolgen muss, sofern diese nicht vom Hersteller bereits erledigt wurde.
Darüber hinaus gilt es erneut eine Anlagenprüfung durchzuführen, bevor das Gerät nach Reparatur- und Wartungsarbeiten wieder in Betrieb genommen wird.
Wer kann eine Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen durchführen?
In der DGUV Vorschrift 3 sowie in weiteren Bestimmungen finden sich klare Regeln darüber, wer eine Anlagenprüfung durchführen kann und darf. Diese muss durch Elektrofachpersonal erfolgen, dass mit der Prüfung selbst und mit den gesetzlichen Bestimmungen für eine Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und deren Stromkreisprüfung vertraut ist.
Der Fachmann kann die Überprüfung selbst zwar an andere Mitarbeiter delegieren, behält jedoch stets die Verantwortung für die Durchführung der Prüfung. Er muss die Prüfung außerdem selbst beobachten und kontrollieren und das Prüfprotokoll anfertigen.
Verfügt der Betreiber von elektrischen Anlagen, die einer Anlageprüfung bedürfen, über kein eigenes Fachpersonal, dann muss für die Arbeiten ein externes Unternehmen oder ein Fachmann für die Durchführung der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen beauftragt werden. Günstige Experten, die Ihnen faire Preise bieten, finden Sie zum Beispiel in unseren Unternehmen.
Unser Unternehmen - Ihr Partner für die Prüfung ortsfester Anlagen
Als Betreiber von elektrischen Anlagen, sind Sie verpflichtet dazu, diese regelmäßig zu überprüfen.
Die Prüfung muss zudem von einem qualifizierten Elektrofachmann durchgeführt werden.
Unser Betrieb ist Ihr zuverlässiger Partner für die Anlagenprüfung nach der DGUV Vorschrift 3.
Wir führen alle Überprüfungen an der Anlage zu einem fairen Preis durch. In den Kosten ist die gesamte Überprüfung ortsfester elektrischer Anlagen enthalten.
Zudem erhalten Sie nach Abschluss der Überprüfung das Prüfsiegel und eine Ausfertigung des Prüfprotokolls.
Entscheiden Sie sich für uns und profitieren Sie von vielen Vorteilen bei der Anlagenprüfung. Diese sind unter anderem:
- Optimale und transparente Preise
- Erfahrene Prüfer zu geringen Kosten
- Einsatz neuester, zugelassener Messtechnik für die Anlagen- und Stromkreisprüfung
- Keine langen Wartezeiten
- Geringe bis keine Ausfallzeiten
- Niedrigere Wartungs- und Reperaturkosten
- Höhere Sicherheit für Ihre Mitarbeiter
- Rabatte bei manchen Versicherungen
- Inventarisierung auf Wunsch möglich
- Übersichtliche Planung der anfallenden Kosten durch einheitliche Preise
- Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen durch unser Prüfprotokoll
Mit unseren Unternehmen erhalten Sie einen zuverlässigen und kompetenten Fachmann.
Wir wissen worauf es bei der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ankommt. Aufgrund unserer festen Preise können Sie die anfallenden Kosten zudem bereits im Vorfeld absehen.
Es kommt zu keinen Überraschungen oder unerwarteten Kosten. Haben Sie noch Fragen oder sind Sie interessiert? Dann setzen Sie sich gerne unverbindlich mit uns in Verbindung. Unser erfahrenes Service Team berät Sie gerne weiter, informiert Sie über unsere Preise und unterbreitet Ihnen ein individuelles Angebot.
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