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Warum ist eine Regalinspektion wichtig?
Regale gelten als Arbeitsmittel und unterliegen einer Prüfungspflicht. Deshalb sind Regale nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (§ 10) regelmäßig von Regalinspekteuren zu prüfen.
Seit dem 01. August 2009 müssen die Prüfungen nach der europäischen Normvorgabe DIN EN 15635 (Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen) erfolgen. Es besteht in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung bei der Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 ein fester Ablauf bezüglich der regelmäßigen Regalkontrolle. Durch die Regalinspektion werden Schäden an Lagereinrichtungen minimiert.
Prüfpflichtige Regalsysteme sind:
- – Mehrgeschosseinrichtungen
- – Palettenregale
- – Fachbodenregale
- – Einfahrregale
- – Kragarmregale
- – Durchfahrtregale
- – Durchlaufregale
Was sind die rechtlichen Grundlagen der Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635?
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) bildet die Grundlage für die Bau- und Ausrüstungsbestimmungen von Regalen. Das Gesetz gibt vor, dass Lagereinrichtungen nur dafür ausgelegt sind, dass sie sorgfältig genutzt werden. Beim Absetzen und Aufnehmen von Ladeeinheiten dürfen keine zusätzlichen Kräfte auftreten. Beschädigungen durch zusätzlich auftretende Kräfte können durch Anstoßen an die Regalstützen oder das schnelle Absetzen von Paletten auf die Träger entstehen.
Der Betreiber ist einer großen Verantwortung ausgesetzt und verpflichtet, eine Regalprüfung nach DIN 15635 in regelmäßigen Abständen vorzunehmen. Dabei erfordert die Regalinspektion, dass die Regale regelmäßig auf die Sicherheit und explizit auf eventuell entstandene Beschädigungen zu kontrollieren sind. Reparaturen an Regalen müssen zeitnah und in wirksamer Weise unter der Beachtung der Regalsicherheit erledigt werden.
Was umfasst die Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635?
Üblicherweise wird die Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 von der Regal-Aufstellfläche aus durchgeführt. Vorschrift ist, dass bei der Regalinspektion alle Regale regelmäßig und systematisch inspiziert werden. Meistens ist im unteren Bereich der Regale mit Beschädigungen zu rechnen. Besteht Grund zu der Annahme, dass auch in höheren Bereichen Beschädigungen vorliegen könnten, ist eine intensivere Prüfung vorgeschrieben.
Was ist eine Experteninspektion?
Die Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 unterscheidet als Norm zwischen der „Experteninspektion“ und anderen Sichtkontrollen sowie Inspektionen.
Eine Experteninspektion im Rahmen der Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 muss mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundigen Person erfolgen. Andere Sichtkontrollen oder Inspektionen sind in kürzeren Abständen durchzuführen.
Mindestens einmal in der Woche oder in Abständen, die aufgrund einer individuellen Risikoanalyse seitens des Lagerverantwortlichen festzulegen sind, müssen alle Regale kontrolliert werden.
Wie werden die Prüfungen definiert?
Bei der Experteninspektion erfolgt die „regelmäßige Prüfung“ durch eine befähigte sowie fachkundige Person. Bei einer Inspektion oder Sichtkontrolle muss die interne Regalinspektion von einer befähigten Person in kürzeren Zeitabständen regelmäßig durchgeführt werden. Die beiden Prüfungen entscheiden sich inhaltlich grundsätzlich nicht. Bei der internen Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 ist der Prüfumfang reduziert und muss nach den schriftlichen Vorgaben des Lagerverantwortlichen erfolgen.
Welche Anforderungen werden an die befähigte Person für die Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 gestellt?
Nur befähigte Personen sind berechtigt, die Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 durchzuführen. Die technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) erfordert, das die jeweils befähigte Person Fachkenntnisse nachweisen muss. Die befähigte Person muss eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie Berufserfahrung haben.
Weiter muss der nachweis erbracht werden, dass die Person zeitnah eine berufliche Tätigkeit im Bereich der anstehenden Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 ausgeübt hat. Durch eine angemessene Weiterausbildung ist die Qualifikation nachzuweisen. Bei der Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 darf die befähigte Person keinen fachlichen Weisungen unterliegen. Weiter darf durch die Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 keine Benachteiligung der befähigten Person erfolgen. Erfahrene und qualifizierte Monteure der Hersteller oder Wartungsfirmen erfüllen beispielsweise diese Anforderungen als befähigte Person für die Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635. Auch entsprechend qualifiziertes Personal des Betreibers kann die Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 durchführen. In der Regel werden die internen Prüfungen durch betriebszugehöriges Personal durchgeführt.
Das Personal muss entsprechend der Prüfaufgabe die Anforderungen an eine befähigte Person erfüllen. Die geeignete sowie befähigte Person für die Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 wird seitens des Unternehmens ausgewählt, das die Verantwortung für die Auswahl trägt.
Was ist der Prüfumfang bei der Regalinspektion?
Bei einer regelmäßigen internen Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 sind wesentliche Kriterien zu beachten. Es ist zu prüfen, ob das Regal entsprechend der Montageanleitung aufgebaut wurde. Deshalb ist zu überprüfen, ob die erforderlichen Verbände vorhanden und an der richtigen Stellen angeordnet sind.
Wurde die Trägeranordnung verändert, sie ist bei der Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 zu untersuchen, ob die vorhandenen Verbände anders angeordnet werden müssen. Einzuhalten sind die in der Montageanleitung angegebene Anordnung der Distanzstücke zwischen den Doppelregalen und die Richtung der Verbände. Bei der Regalinspektion muss geprüft werden, ob die Tragfähigkeitsangaben den Feldweiten, Fachhöhen oder eventuell der Anzahl der Felder entsprechen.
Was ist der Unterschied zwischen den Schäden?
Bei der Regalprüfung nach DGUV werden Schäden an Stützen und Verbänden von Palettenregalen in drei Gefahrenstufen eingeteilt. Es gibt bei der Regalprüfung nach DGUV die Einordnung der Schäden in die
- grüne Gefahrenstufe
- orangefarbene Gefahrenstufe
- rote Gefahrenstufe
Bei der Stütze liegen die Grenzwerte in der grünen Gefahrenstufe bei maximal 3 Millimeter Abweichung auf einer Länge von 1,00 Meter quer zu der Gassenrichtung. Die Abweichungen in Gassenrichtung dürfen maximal 5 Millimeter aufweisen. Der Grenzwert für die grüne Gefahrenstufe liegt bei Verbänden bei 10 Millimetern je Meter.
Falls die Werte der grünen Gefahrenstufe verdoppelt sind, ist der maximale Wert der orangefarbenen Gefahrenstufe erreicht. Alle Werte die größer als die der orangefarbenen Gefahrenstufe sind, werden der roten Gefahrenstufe zugeordnet.
Was ist die grüne Gefahrenstufe?
Die grüne Gefahrenstufe bei einer Regalprüfung nach DGUV bedeutet, dass lediglich eine Überwachung erforderlich ist. Eine Verminderung der auf dem Belastungsschild angegebenen Tragfähigkeit des Regals ist im Rahmen der grünen Gefahrenstufe nicht erforderlich.
Bei der Regalprüfung nach DGUV attestiert die grüne Gefahrenstufe, dass alle Regalbauteile betriebsfähig und sicher sind.
Es ist dennoch erforderlich, bei der Regalprüfung nach DGUV beschädigte Bauteile zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung kann durch farbliche Markierungen nach der Regalprüfung nach DGUV erfolgen. Zudem muss nach der Regalprüfung nach DGUV eine Dokumentation der Schäden erfolgen.
Was bedeutet die orangefarbene Gefahrenstufe bei der Regalprüfung nach DGUV?
Bei der Regalprüfung nach DGUV bedeutet die orangefarbene Gefahrenstufe, dass die Beschädigung des Regals oder des Verbundes als „gefährlich“ eingestuft ist. Es ist baldmöglichstes Handeln nach der Regalprüfung nach DGUV erforderlich. Werden Regale mit der Gefahrenstufe orange entlastet, ist es verboten, diese vor der Instandsetzung erneut zu belasten.
Was ist die rote Gefahrenstufe?
Wird nach der Regalprüfung nach DGUV die Beschädigung der roten Gefahrenstufe zugeordnet, so liegt eine schwere Beschädigung vor. Umgehendes Handeln ist gemäß den Vorschriften der Regalprüfung nach DGUV erforderlich. Wird die rote Gefahrenstufe attestiert, so muss das Regal sofort entlastet und darf vor der Entlastung nicht erneut belastet werden.
Falls keine Angaben über zulässige Verformungen vorliegen (beispielsweise Einfahrregale, Kragarmregale), sind festgestellte Beschädigungen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, unbedingt zu beheben oder das betroffene Regal muss außer Betrieb genommen werden.
Was ist bei der Regalprüfung nach DGUV weiter zu überprüfen?
Es ist festzustellen, ob Schäden durch eine Stoßeinwirkung oder durch eine Überlastung an den Trägern vorliegt. Weiter ist bei der Regalprüfung nach DGUV zu untersuchen, ob die Regalstützen lotgerecht stehen oder Risse im Grundmaterial oder in Schweißnähten vorhanden sind.
Weiter muss bei der Regalprüfung nach DGUV untersucht werden, wie der Zustand und die Wirksamkeit der Sicherungen (Anfahrtschutz, Sicherung gegen Verschiebungen der Stützen) ist.
Muss der Gebäudeboden überprüft werden?
Ja, bei einer Regalprüfung nach DGUV ist auch der Zustand des Gebäudebodens zu prüfen. Ist das Regal auf einen Untergrund gestellt worden, der keine ausreichende Festigkeit aufweist, kann es zum Einsinken der Stützen kommen. Daraus resultiert eine Schiefstellung der Regale.
Falls der Gebäudeboden keine ausreichende Festigkeit bietet und es zu einer Schiefstellung der Regale kommt, muss die Bodenfestigkeit durch Druckverteilungsbleche oder durch Fundamentierung gesichert werden.
Müssen Belastungs- und Informationshinweise vorliegen?
Die Regalprüfung nach DGUV erfordert, dass Belastungs- und Informationshinweise immer vorhanden und aktuell sind. Die der Regalprüfung nach DGUV zugrundeliegenden Belastungsangaben müssen der Forderung aus der DIN EN 15512 entsprechen.
Die beispielhaft angegebenen Belastungsangaben im Rahmen der Regalprüfung nach DGUV müssen das maximal zulässige Gewicht der Ladeeinheit und die maximal zulässige Feldlast angeben. Weiter ist zu überprüfen, ob die Regale das zulässige Belastungsgewicht nicht überschreiten und ob die Stabilität der Ladeeinheiten gegeben ist.
Was ist mit der Stabilität der Ladeeinheit?
Bei der Regalprüfung nach DGUV ist die Stabilität der Ladeeinheit zu überprüfen. Palette sowie Ladung und sonstige Lagergeräte müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand sein. Das ist wichtig, damit Lasten beim Ein- und Ausladen nicht herabfallen können, wodurch Personen getroffen oder Beschädigungen am Regal hervorgerufen werden können. Maximalmaße der Ladeeinheiten sind einzuhalten.
Was beinhaltet die Dokumentation der Regalinspektion?
Die im Rahmen der Regalinspektion durchgeführten Prüfungen müssen in schriftlicher Form dokumentiert werden. Festgestellte Mängel sowie deren Beseitigung sind gemäß § 11 BetrSicherV zu dokumentieren. Die Dokumentation der Regalinspektion kann mit Hilfe einer Tabelle erfolgen, in die die festgestellten Schäden und die erforderlichen Maßnahmen eingetragen werden. Die Dokumentation der Regalinspektion muss mindestens bis zu der nächsten Regalinspektion aufbewahrt werden. Falls an den Regalen Reparaturen erfolgen müssen, sind diese Maßnahmen über die ganze Lebensdauer des Regals aufzubewahren.
Dadurch ist zu jedem Zeitpunkt feststellbar, wer die Reparaturarbeiten durchgeführt hat und in welchem Umfang diese erfolgt sind. Bei der Regalinspektion muss ein Prüfungsprotokoll angelegt werden. In diesem müssen die beschriebenen Maßnahmen nach der Regalinspektion gemäß den Vorgaben des Lagerleiters eingetragen werden. Der Lagerleiter gibt nach der Regalinspektion vor, welche Maßnahmen durchzuführen sind. Stark beschädigte Regale sind unverzüglich zu entlasten.
Die Regalinspektion gemäß der DIN EN 15512 bietet ein strenges Regelwerk, das einzuhalten ist, damit Unfälle und Schäden an Personen sowie Material verhindert werden. Die Regalinspektion kann während des laufenden Geschäftsbetriebs erfolgen.
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